AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

1.0. Geltungsbereich

1.1. Für alle Leistungen von Hebamme Jorinde Starke, im Rahmen ihrer Hebammentätigkeit an der Schwangeren/Gebärenden/Wöchnerin (im Weiteren als „Klientin“ bezeichnet) gelten folgende Vereinbarungen.

1.2. Jorinde Starke ist freiberufliche Hebamme mit Sitz in A-1220 Wien, sie ist in dieser Eigenschaft in das Hebammenregister des österreichischen Hebammengremiums mit der Zahl 2755 eingetragen und beim zuständigen Finanzamt mit Steuernummer 12 625/9498 registriert.

1.3. Mit der Unterschrift der Klientin auf der „Vereinbarung über Hebammenleistungen“ stimmt sie dem Inhalt dieser AGBs zu und sie werden Bestandteil des Vertragsabschlusses.

1.4. Hebamme Jorinde Starke ist berechtigt, einen Vertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen.

2.0. Vertragsgegenstand

2.1. Der genaue Leistungsinhalt des Vertrags ergibt sich aus dem zwischen Hebamme Jorinde Starke und der Klientin vereinbarten Leistungsumfang, der auf der „Vereinbarung über Hebammenleistungen“ angekreuzt wurde.

2.2. Hebamme Jorinde Starke ist bei der Leistungserbringung grundsätzlich nicht an einen bestimmten Ort gebunden, wobei die Leistungserbringung in häufigen Fällen am Wohnsitz der Klientin (als Hausbesuch) erfolgt, jedenfalls immer in Absprache mit der Klientin. 

2.3. Die Klientin ist verpflichtet, Hebamme Jorinde Starke sämtliche Angaben über Gesundheitszustände mitzuteilen, welche aus Sicht der Hebamme für die Wahrung des Wohls und der Gesundheit der Klientin, sowie des/der Neugeborenen notwendig sind. Die Hebamme muss alle für ihre Tätigkeit wesentlichen Informationen von der Klientin mitgeteilt bekommen. Eine bewusste Verschweigung relevanter Informationen stellt einen Vertragsbruch dar und Hebamme Jorinde starke kann im Schadensfall nicht zur Verantwortung gezogen werden.

2.4. Die Klientin verpflichtet sich der Hebamme Änderungen über ihre Personendaten oder Wohnsitz unverzüglich bekannt zu geben.

2.5. Hinsichtlich der anvertrauten und bekannt gewordenen Tatsachen und Gesundheitsdaten ist Hebamme Jorinde Starke gemäß § 7 des österreichischen Hebammengesetzes (HebG) zur Verschwiegenheit verpflichtet.

2.6. Bei Verhinderung von Hebamme Jorinde Starke hat die Klientin bei der Organisation einer professionellen Weiterversorgung mitzuwirken. Sollte die Klientin Hebamme Jorinde  Starke in der Rufbereitschaft, bei geplanter Hausgeburt oder Geburtsbegleitung, nicht erreichen können, ist die Klientin dazu verpflichtet Kontakt mit der von Hebamme Jorinde Starke genannten Ersatzhebamme, wie auf der „Vereinbarung über Hebammenleistungen“ angekreuzt, aufzunehmen.
Sollte Hebamme Jorinde Starke auf den ersten telefonischen Kontaktversuch der Klientin nicht unmittelbar antworten, ist die Klientin dazu verpflichtet die telefonische Kontaktaufnahme mit Hebamme Jorinde Starke je nach Dringlichkeit einen angemessenen Zeitraum weiterhin zu versuchen.
Die telefonische Kontaktaufnahme sollte ausschließlich per Telefonat erfolgen, nicht per SMS oder anderen Nachrichtendiensten, vor allem nachts. Außerdem soll der Anruf nur von der/den der Hebamme bekannten Nummer(n) aus erfolgen, denn zwischen 17:30 Uhr und 7:30Uhr  sowie an Sonn- und Feiertagen, können unbekannte Nummern blockiert werden.

2.7. Hebamme Jorinde Starke kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Klientin ihre Mitwirkungspflichten verletzt.

2.8. Hebamme Jorinde Starke erbringt die Leistungen im Wesentlichen selbst. Sie kann sich jedoch auch durch eine geeignete Person vertreten lassen. Die Vertretung unterliegt denselben Verpflichtungen, zu deren Einhaltung sich Hebamme Jorinde Starke in dieser Vereinbarung verpflichtet hat. Insbesondere unterliegt die Vertretung den Bestimmungen der Geheimhaltung- und Verschwiegenheitspflicht nach außen, kann aber gesundheitsrelevante Informationen, die für Hebamme Jorinde Starke für die weitere Betreuung notwendig sind, im Sinne einer Dienstübergabe weitergeben.

Bei Verhinderung von Hebamme Jorinde Starke für die Erbringung der vereinbarten Leistungen bemüht sich Hebamme Jorinde Starke um eine professionelle Weiterversorgung der Klientin, wobei auch die Verweisung an eine Klinik als professionelle Weiterversorgung gilt.

2.9. Die jeweiligen Hausbesuche werden mit der Klientin einzeln von Hausbesuch zu Hausbesuch vereinbart, wobei vereinbarte Termine wahrzunehmen bzw. bei wichtigem Grund rechtzeitig persönlich oder telefonisch abzusagen/zu verschieben sind. Wird ein Termin nicht abgesagt und unentschuldigt nicht wahrgenommen, so wird das vereinbarte Honorar für einen Hausbesuch dennoch fällig. Die Krankenkasse übernimmt dabei den anteiligen Kassentarif nicht.

3.0. Haftung

3.1. Hebamme Jorinde Starke haftet nicht für Schäden aus leicht fahrlässigem Verschulden, ausgenommen Personenschäden.

3.2. Im Falle von Krankheiten oder langfristigen Abwesenheit hat Hebamme Jorinde Starke der Klientin die Dienstverhinderung unverzüglich nach bekannt werden bzw. bei geplanter Abwesenheit (zum Beispiel Urlaub) spätestens vier Wochen vor Eintritt des Ereignisses anzuzeigen. An Wochenenden kann Hebamme Jorinde Starke auch kurzfristig durch eine andere Hebamme vertreten werden.

3.3. Hebamme Jorinde Starke haftet nicht für Schäden verursacht durch eine Ersatzhebamme.

4.0. Kosten der Betreuung

4.1. Die von Hebamme Jorinde Starke erbrachten Leistungen werden auf dem Formular „Vereinbarung über Hebammenleistungen“ gesondert vereinbart und private Leistungen in Rechnung gestellt. Üblicherweise kommt es bei Anmeldung zu einer Anzahlung, weitere Privatleistungen werden nach  Behandlungsende in Form einer Honorarnote in Rechnung gestellt.

Unterbleibt die Leistung ohne das Verschulden von Hebamme Jorinde Starke, obwohl sie zur Erbringung bereit war, so gebührt Hebamme Jorinde Starke eine Vergütung, wie im Vertrag vereinbart.

4.2. Die Kosten der Leistungen von Hebamme Jorinde Starke verstehen sich als umsatzsteuerfreie Nettobeträge lt. §6 Abs. 1 Z 19 UstG.

4.3. Nach Unterzeichnung der „Vereinbarung über Hebammenleistungen“ ist vor Beginn der vereinbarten Betreuung eine Vorauszahlung zu tätigen. Bis zur vollständigen Bezahlung dieser Vorauszahlung erwachsen der Hebamme jedenfalls keinerlei Pflichten aus diesem Vertrag und tritt auch kein Leistungsverzug ein. Die Zahlungsbedingungen werden zu Beginn der Betreuung individuell vereinbart. Ohne Vereinbarung wird ein Gesamthonorar über die Privatleistungen bei Beendigung der Betreuung gestellt.Kassenleistungen werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.

4.4. Hebamme Jorinde Starke ist berechtigt für jede Mahnung Mahnspesen in der Höhe von € 10,00 in Rechnung zu stellen. Im Fall eines Zahlungsverzuges schuldet die Klientin Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe.

5.0. Vertragsauflösung

5.1. Grundsätzlich sind beide Vertragsparteien berechtigt, ohne Angaben von Gründen jederzeit und mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Erklärung vom gegenständlichen Vertrag zurückzutreten.

Bei kurzfristigen Beteuungsabsagen, nach der 36. Schwangerschaftswoche, fällt eine Verdienstausfallpauschale an (Wochenbettbetreuung 170 Euro, Hausgeburt/ Geburtsbegleitung 350 Euro) und die erbrachten Leistungen werden in Rechnung gestellt.

5.2. Hebamme Jorinde Starke darf die vertragliche Beziehung zur Klientin einseitig ohne Angaben von Gründen beenden, dies unter Berücksichtigung der entsprechenden Schutz- und Sorgfaltspflichten. Das bedeutet, dass Hebamme Jorinde Starke eine Weiterleitung an eine Hebammenkollegin oder in eine Klinik veranlassen kann, aber nicht dazu verpflichtet ist. Erbrachte Leistungen werden in Rechnung gestellt und die Anzahlung refundiert.

5.3. Hebamme Jorinde Starke ist berechtigt die Behandlung abzubrechen, wenn insbesondere die Klientin die Beratungsinhalte ablehnt, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose nicht wahrheitsgetreu oder unvollständig erteilt, oder aber Therapiemaßnahmen ablehnt.

In diesen Fällen bleibt der Kostenanspruch von Hebamme Jorinde Starke für die bis zur Vertragsauflösung erbrachte Betreuung erhalten.

5.4. Vertragsänderungen können ausschließlich schriftlich erfolgen.

6.0. Gerichtsstand

Für allfällige Streitigkeiten aus gegenständlichem Vertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in 1220 Wien vereinbart.

Neben diesem Vertrag gelten folgende Rechtsquellen in nachstehender Reihenfolge:

  1. a) Bestimmungen des Hebammengesetzes (HebG);
  2. b) Bestimmungen des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzesbuches (ABGB)